Situierung eingegliedert werden". Weder der Gemeinderat noch die Vorinstanz hätten das Bauvorhaben unter dem Blickwinkel von § 30b BZR geprüft. Die Sache sei deshalb zur Neubeurteilung an die Vorinstanz bzw. den Gemeinderat Meggen zurückzuweisen — Judges — Swissrulings
Situierung eingegliedert werden". Weder der Gemeinderat noch die Vorinstanz hätten das Bauvorhaben unter dem Blickwinkel von § 30b BZR geprüft. Die Sache sei deshalb zur Neubeurteilung an die Vorinstanz bzw. den Gemeinderat Meggen zurückzuweisen